Leitfaden für HR

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Maßnahmen und Plan für Unternehmen

Wirksam sind vor allem Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen, etwa an Arbeitsmenge und Arbeitszeit. Dazu kommen geschulte Führungskräfte, ein vertraulicher Zugang zu psychologischer Beratung und eine geregelte Rückkehr nach längerer Krankheit. So empfehlen es auch die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz von 2022.

Grundlage für alle Schritte ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, zu der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind.

Ausgangslage

Warum das Thema für Unternehmen wichtig ist

Psychische Erkrankungen verursachen nach Atemwegs- und Muskel-Skelett-Erkrankungen die meisten Fehltage. Eine Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung dauert im Schnitt rund dreimal so lang wie eine durchschnittliche Krankschreibung.

Fehltage342je 100 DAK-versicherte Beschäftigte wegen psychischer Erkrankungen im Jahr 2024
Falldauer33 Tageim Schnitt je Krankschreibung wegen psychischer Erkrankung, gegenüber 9,7 Tagen über alle Diagnosen
Anteil17,4 %aller Fehltage gingen 2024 auf psychische Erkrankungen zurück

Quellen: DAK-Psychreport 2025 und DAK-Auswertung Krankenstand 2024, Daten von 2,42 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten.

Strategie

Auf drei Ebenen ansetzen

Das Arbeitsschutzgesetz gibt Maßnahmen an den Arbeitsbedingungen Vorrang vor Maßnahmen für einzelne Personen (§ 4 ArbSchG). Ein Programm für mentale Gesundheit verbindet deshalb mehrere Ebenen.

Arbeitsbedingungen

Arbeitsmenge und Handlungsspielraum betreffen alle Beschäftigten. Veränderungen hier wirken am breitesten, brauchen aber Zeit.

Führung und Team

Führungskräfte bemerken Veränderungen oft zuerst. Sie sollten ein Gespräch führen und auf passende Hilfe verweisen können, ohne selbst zu beraten.

Unterstützung für Einzelne

Wer gerade belastet ist, braucht schnell einen vertraulichen Weg zu Fachleuten, ohne Umweg über Vorgesetzte oder HR.

Maßnahmenplan

Vier Bausteine für ein wirksames Programm

Wer mit einer Erhebung beginnt, kann später zeigen, was sich verändert hat.

1. Belastung erheben und Maßnahmen festlegen

Die Gefährdungsbeurteilung erfasst Merkmale wie Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung. Zur Beurteilung gehören auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Überprüfung. Mehr zur Gefährdungsbeurteilung

2. Führungskräfte vorbereiten

Führungskräfte lernen, Veränderungen zu bemerken und ein Gespräch zu führen, ohne zu diagnostizieren. Sie wissen, an wen sie verweisen können. Leitfaden für das Gespräch

3. Vertraulichen Zugang schaffen

Mit einer externen Mitarbeiterberatung (auch EAP, Employee Assistance Program) können Beschäftigte selbst einen Termin bei Psycholog:innen buchen, ohne Umweg über HR. Mehr zur Mitarbeiterberatung

4. Rückkehr regeln und Wirkung prüfen

Nach längerer Krankheit hilft ein strukturiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Regelmäßige Auswertungen zeigen, ob die Maßnahmen wirken. BEM-Ablaufplan · Kennzahlen und Ziele

Über die Maßnahmen entscheidet der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat gemeinsam mit ihm.

Zeitplan

Ein Beispiel für das erste Jahr

  • Monat 1–3: Belastung erheben, Ergebnisse besprechen und erste Maßnahmen festlegen.
  • Monat 3–4: Führungskräfte schulen und einen externen Beratungszugang einführen.
  • Monat 4–6: Das Angebot in der Belegschaft bekannt machen und regelmäßig daran erinnern.
  • Monat 6: Erste Auswertung der Nutzung und der Rückmeldungen aus den Teams.
  • Monat 9–12: Wirkung der Maßnahmen prüfen und die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.
Angebote

HR-Lösungen für mentale Gesundheit im Überblick

Die Angebote ergänzen sich. Jedes hat eigene Stärken und Grenzen.

  • Externe Mitarbeiterberatung (EAP) – vertrauliche Gespräche mit Fachleuten bei beruflichen und privaten Belastungen. Ersetzt keine Psychotherapie. Was ist ein EAP?
  • Befragungen – zeigen, wo Belastung entsteht. Aussagekräftig nur bei ausreichender Teilnahme und anonymer Auswertung.
  • Schulungen und Workshops – vermitteln Wissen und Handwerkszeug. Einmalige Termine ohne Anschluss reichen allein nicht aus.
  • Apps und Selbsthilfe-Inhalte – leicht zugänglich und jederzeit nutzbar. Ohne Einführung und Erinnerung kann die Nutzung gering bleiben.
  • Angebote von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften – Krankenkassen unterstützen die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V), Berufsgenossenschaften beraten zur Gefährdungsbeurteilung.
Kleine Unternehmen

Mental-Health-Programm für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter

Kleine Unternehmen haben selten eine eigene Stelle für betriebliches Gesundheitsmanagement. Meist übernehmen Geschäftsführung oder Personalverantwortliche das Thema nebenbei.

  • Gefährdungsbeurteilung – gilt auch für kleine Betriebe. Unterstützung bieten Berufsgenossenschaften und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • Externe Anlaufstelle – in kleinen Teams kennt man sich gut. Eine Beratung außerhalb des Unternehmens senkt die Hürde, Belastungen anzusprechen.
  • Kosten nach Nutzung – bei Mindvise ab 49 € Grundgebühr im Monat, Beratungen werden einzeln abgerechnet. Preise mit Rechenbeispielen
  • Anonymität beachten – Auswertungen sind bei Mindvise erst ab fünf Antworten sichtbar. In sehr kleinen Teams gibt es deshalb weniger Kennzahlen.
Branchen

Worauf es in einzelnen Arbeitsbereichen ankommt

Die Belastungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, was in Ihrem Unternehmen zutrifft.

  • Logistik, Produktion und Schichtarbeit – Schichtwechsel und Zeitdruck sind häufige Themen. Wichtig ist ein Zugang zur Beratung, der auch für Beschäftigte ohne Büroarbeitsplatz einfach erreichbar ist.
  • IT und Wissensarbeit – ständige Erreichbarkeit und die fehlende Trennung von Arbeit und Freizeit im Homeoffice belasten viele. Klare Regeln zur Erreichbarkeit helfen.
  • Internationale und verteilte Teams – über Zeitzonen und Sprachen hinweg fällt Belastung später auf. Feste Gesprächsanlässe im Team sorgen dafür, dass sie früh zur Sprache kommt.
Nutzung

Mitarbeiterengagement: So wird ein Angebot genutzt

Ein Angebot hilft nur, wenn Beschäftigte es kennen und ihm vertrauen. Diese Schritte erhöhen die Nutzung.

  • Bekannt machen – zum Start und danach regelmäßig, zum Beispiel per E-Mail und in Teamterminen.
  • Vertraulichkeit erklären – deutlich sagen, was der Arbeitgeber erfährt und was nicht.
  • Führungskräfte als Vorbild – wer selbst offen über Belastung spricht, kann Hemmungen im Team abbauen.
  • Nutzung auswerten – die Nutzungsquote ist die einfachste Kennzahl dafür, ob das Angebot ankommt.
Auswahl

Kriterien für die Auswahl eines BGM-Programms oder Beratungsangebots

Ob ein Angebot genutzt wird, hängt vor allem an Vertrauen und an einem einfachen Zugang.

  • Vertraulichkeit – der Arbeitgeber erfährt nicht, wer das Angebot nutzt; Auswertungen nur zusammengefasst und ab einer Mindestanzahl.
  • Qualifikation – welche Ausbildung haben die Berater:innen, und wie wird sie geprüft?
  • Abgrenzung zur Psychotherapie – wie verweist der Anbieter, wenn eine Behandlung nötig ist?
  • Vorgehen in akuten Krisen – welche Hilfe gibt es außerhalb der Termine?
  • Zugang und Wartezeit – können Beschäftigte selbst buchen, und wie schnell gibt es einen Termin?
  • Kosten und Laufzeit – sind Grundgebühr, Preise je Beratung und Kündigungsfristen offen ausgewiesen?
  • Datenschutz – wo stehen die Server, und welche Daten erhält der Arbeitgeber?
  • Betriebsrat – stellt der Anbieter Unterlagen für Betriebsrat und Datenschutz bereit?
  • Einführung – gibt es Material, um das Angebot in der Belegschaft bekannt zu machen?
  • Berichte – welche anonymen Auswertungen bekommt HR, und wie oft?

Ausführlich: EAP-Anbieter vergleichen · Auswahl-Checkliste

Mindvise

Vertrauliche psychologische Beratung für Mitarbeitende mit Mindvise

Mindvise bietet Unternehmen psychologische Online-Beratung für Mitarbeitende durch ausgebildete Psycholog:innen, vertraulich und anonym gegenüber dem Arbeitgeber.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Wer die Beratung nutzt und was besprochen wird, bleibt gegenüber dem Arbeitgeber vertraulich. Auswertungen im HR-Dashboard sind zusammengefasst und erst ab fünf Antworten sichtbar. Die Server stehen in Deutschland.

Qualifizierte Berater:innen

Alle Berater:innen haben einen Bachelor und Master in Psychologie, ein Diplom in Psychologie oder eine Approbation. Einige sind zusätzlich Psychologische Psychotherapeut:innen.

Modelle und Preise

In den Modellen Flex und Plus zahlen Sie eine Grundgebühr ab 49 € im Monat und Beratungen nach Nutzung. Das Modell Flat gibt es als Festpreis nach Mitarbeiterzahl. Alle Preise

Mehr als Einzelgespräche

Online-Roundtables zu Themen der psychischen Gesundheit ergänzen die Beratung. Für Betriebsrat und Datenschutz stellen wir Unterlagen bereit. Mehr zu Roundtables

Häufige Fragen

Fragen aus der Praxis

Wie überzeugen wir die Geschäftsführung?

Mit Zahlen aus dem eigenen Unternehmen, vor allem Fehltagen und Fluktuation in kritischen Rollen. Für eine erste Schätzung der Kosten psychisch bedingter Ausfälle eignet sich unser Kostenrechner.

Gilt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt ab der ersten beschäftigten Person, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Ergebnisse sind nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.

Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nötig?

Wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Bei einer durchschnittlichen Falldauer von 33 Tagen kann diese Grenze bei psychischen Erkrankungen schnell erreicht sein.

Ab wann lohnt sich ein externer Beratungszugang?

Sobald Beschäftigte mit Belastungen lieber nicht zu Kolleg:innen oder HR gehen möchten. Gerade in kleinen Teams ist eine vertrauliche Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens deshalb wichtig.

Was tun, wenn ein vorhandenes Angebot kaum genutzt wird?

Prüfen Sie zuerst, ob die Beschäftigten das Angebot kennen und ob sie der Vertraulichkeit vertrauen. Auch ein umständlicher Zugang kann abhalten. Erst danach lohnt ein Wechsel des Angebots.

Muss der Betriebsrat eingebunden werden?

Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei der Gefährdungsbeurteilung und den Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Für technische Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können, gilt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Binden Sie ihn früh ein. Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung.

Rechtsgrundlagen: § 5 ArbSchG · § 4 ArbSchG · § 87 BetrVG · § 167 SGB IX. Empfehlungen: WHO-Leitlinien zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz (2022). Keine Rechtsberatung.

Den nächsten Schritt besprechen

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen, wie ein vertraulicher Beratungszugang in Ihrem Unternehmen aussehen kann und was er kostet.

30 Minuten, online Kein Verkaufsgespräch