Der Begriff taucht in Ausschreibungen, Benefit-Listen und Betriebsvereinbarungen auf – meist ohne Erklärung. Diese Seite ordnet ein, was ein EAP umfasst, wo seine Grenzen liegen und wie sich die Modelle unterscheiden.
Kurz erklärt: Ein EAP – Employee Assistance Program, auf Deutsch meist psychologische Mitarbeiterberatung oder externe Mitarbeiterunterstützung – ist ein vom Arbeitgeber finanziertes Beratungsangebot für Mitarbeitende und häufig auch deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch einen externen Anbieter, ist für Mitarbeitende kostenfrei und vertraulich, und das Unternehmen erfährt nicht, wer sie in Anspruch nimmt. Beraten wird zu beruflichen wie privaten Themen – von Arbeitsbelastung und Konflikten über Trennung und Pflege von Angehörigen bis zu finanziellen oder rechtlichen Fragen.
Die Abkürzung stammt aus dem angloamerikanischen Raum und ist dort seit Jahrzehnten etabliert. In Deutschland hat sich der Begriff erst deutlich später durchgesetzt – weshalb parallel eine ganze Reihe deutscher Bezeichnungen existiert.
Die ersten Programme entstanden in US-Unternehmen als betriebliche Suchthilfe und weiteten sich später auf psychosoziale Themen insgesamt aus. Der heutige Zuschnitt – externe, vertrauliche Beratung zu beruflichen und privaten Anliegen – hat sich daraus entwickelt.
Psychologische Mitarbeiterberatung, externe Mitarbeiterberatung, betriebliche Sozialberatung, Employee Assistance oder schlicht Mitarbeiterunterstützung. Gemeint ist meist dasselbe – der Leistungsumfang hinter dem jeweiligen Begriff kann sich allerdings deutlich unterscheiden.
Es gibt keinen verbindlichen Standard. Die folgenden Bausteine finden sich bei den meisten Anbietern – welche davon enthalten sind, unterscheidet sich jedoch erheblich und gehört in jedes Angebotsgespräch.
Der Kern jedes EAP: vertrauliche Gespräche mit psychologischen Fachkräften, telefonisch, per Video oder vor Ort. Häufig als begrenzte Zahl von Sitzungen je Person und Jahr, bei nutzungsabhängigen Modellen ohne feste Obergrenze.
Führungskräfte können sich zum Umgang mit belasteten Mitarbeitenden beraten lassen, ohne die betroffene Person zu benennen. In der Praxis einer der meistgenutzten Bausteine – und einer, der oft fehlt.
Moderierte Gruppenveranstaltungen, Workshops oder Roundtables zu Themen wie Stress, Achtsamkeit oder Führung. Sie erreichen auch Mitarbeitende, die ein Einzelgespräch nie buchen würden.
Übungen, Materialien und Kurse zum eigenständigen Abrufen. Der niedrigschwelligste Einstieg – und der Baustein, dessen Nutzung Anbieter am liebsten in ihre Reichweitenstatistik einrechnen.
Anonymisierte Kennzahlen zu Nutzung, Formaten und Themenfeldern. Entscheidend ist, ab welcher Gruppengröße Auswertungen unterdrückt werden, damit in kleinen Teams niemand identifizierbar wird.
Viele Anbieter öffnen das Angebot für im Haushalt lebende Angehörige, weil private Belastungen sich unmittelbar auf die Arbeitsfähigkeit auswirken. Ob und zu welchen Konditionen, ist Verhandlungssache.
Die vier Angebote werden regelmäßig verwechselt. Sie unterscheiden sich in Zweck, Zugang und Rechtsrahmen grundlegend – und ersetzen einander nicht.
| EAP | Psychotherapie | Betriebsarzt | BGM | |
|---|---|---|---|---|
| Zweck | Beratung bei konkreten Belastungen, beruflich wie privat | Behandlung diagnostizierter psychischer Erkrankungen | Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung | Organisatorischer Rahmen für Gesundheit im Betrieb |
| Zugang | Direkt, ohne Überweisung und ohne Diagnose | Über Erstgespräch und Kostenübernahme, oft mit Wartezeit | Über den Arbeitgeber organisiert | Betrifft alle Mitarbeitenden, nicht einzelfallbezogen |
| Finanzierung | Arbeitgeber | Krankenkasse oder Selbstzahlung | Arbeitgeber, gesetzlich verpflichtend | Arbeitgeber, teils mit Kassenzuschüssen |
| Dauer | Wenige bis mittlere Zahl an Gesprächen | Über Monate bis Jahre | Punktuelle Untersuchungen | Dauerhaft angelegt |
| Vertraulichkeit | Schweigepflicht, Arbeitgeber erfährt keine Inhalte | Ärztliche Schweigepflicht | Schweigepflicht, nur Eignungsaussage an Arbeitgeber | Aggregierte Kennzahlen |
| Rechtsgrundlage | Freiwillige Arbeitgeberleistung | Sozialrecht, Psychotherapie-Richtlinie | ArbSchG, ASiG, ArbMedVV | Teils verpflichtend, etwa die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG |
Ein EAP ersetzt weder Psychotherapie noch medizinische Behandlung. Zeigt sich in einem Beratungsgespräch eine akute Krise oder ein Behandlungsbedarf, besteht die Aufgabe der Beratenden darin, den Kontakt zu geeigneten Stellen herzustellen. Die Angaben zum Rechtsrahmen sind eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Am Beispiel eines digitalen, anonym zugänglichen Modells. Bei Anbietern mit telefonischer Erstaufnahme unterscheidet sich vor allem Schritt zwei.
Der Arbeitgeber beauftragt einen Anbieter und erhält einen Zugang für die Belegschaft – bei uns einen Businesscode, den Sie intern über Intranet, Aushang oder E-Mail verteilen.
Ohne Anmeldung bei HR, ohne Begründung und ohne Nachweis eines Anlasses. Bei anderen Modellen läuft dieser Schritt über eine Hotline mit vorgeschaltetem Erstgespräch.
Per Video oder Telefon, je nach Anbieter auch vor Ort. Es gilt die Schweigepflicht – bei uns nach § 203 StGB, da ausschließlich Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen beraten.
Anzahl der Beratungen, genutzte Formate und Themenfelder in Kategorien – ohne Namen, ohne Inhalte, ohne Zuordnung einzelner Gespräche zu Personen oder Abteilungen.
Der häufigste Einwand aus Betriebsrat und Datenschutz ist berechtigt: Ein EAP wird nur genutzt, wenn Vertraulichkeit nicht nur zugesichert, sondern strukturell abgesichert ist.
Beschrieben ist das Modell von Mindvise. Prüfen Sie bei jedem Anbieter konkret, welche Felder im Reporting erscheinen und ab welcher Gruppengröße Auswertungen unterdrückt werden – gerade in kleinen Standorten oder Teams entscheidet das darüber, ob Anonymität tatsächlich gewahrt bleibt.
Zwei Abrechnungslogiken sind verbreitet – und sie führen bei gleicher Nutzung zu sehr unterschiedlichen Rechnungen.
Ein fester Betrag pro Kopf und Jahr, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Gut planbar, aber Sie zahlen auch für Kapazität, die niemand abruft. Bei niedriger Nutzungsquote wird der Preis je tatsächlich stattgefundener Beratung schnell dreistellig.
Eine geringe Grundgebühr plus Einzelpreis je Gespräch. In ruhigen Monaten entstehen kaum Kosten, in stark genutzten Monaten steigen sie – planbar über Kontingente und Budgetgrenzen. Das ist unser Ansatz.
Bei Mindvise beginnen die Kosten bei einer Grundgebühr von 49 € im Monat zuzüglich 69 bis 119 € je Beratung. Ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden liegt damit typischerweise bei 700 bis 2.400 € monatlich.
EAP steht für Employee Assistance Program, gelegentlich auch Employee Assistance Programme. Im Deutschen wird es meist als psychologische Mitarbeiterberatung, externe Mitarbeiterberatung oder betriebliche Sozialberatung bezeichnet.
Nein. Ein EAP ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Verpflichtend ist dagegen die Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ein EAP kann daraus abgeleitete Maßnahmen unterstützen, ersetzt die Beurteilung selbst aber nicht.
Bei einem seriös aufgesetzten EAP nicht. Beratende unterliegen der Schweigepflicht, und das Unternehmen erhält ausschließlich aggregierte Zahlen. Bei Mindvise erfolgt die Buchung anonym über einen Businesscode, ohne Anmeldung bei HR und ohne Angabe eines Grundes.
Wichtig ist die Frage, ab welcher Zahl aktiver Nutzender überhaupt Auswertungen angezeigt werden. Bei uns erscheint bei weniger als fünf aktiven Personen nicht einmal deren genaue Anzahl.
Nein. Beratung ist auf Klärung, Entlastung und Orientierung bei konkreten Belastungen ausgerichtet, nicht auf die Behandlung diagnostizierter Erkrankungen. Zeigt sich Behandlungsbedarf, unterstützen die Beratenden dabei, den Weg in die geeignete Versorgung zu finden – häufig deutlich schneller, als Betroffene ihn allein finden würden.
Je nach Anbieter und Vereinbarung. Bei Mindvise sind die Beratungen über den Businesscode den Mitarbeitenden vorbehalten; Sie können jedoch ein festes Kontingent für Angehörige übernehmen. Alternativ können Angehörige selbst als Selbstzahler bei unseren Psycholog:innen buchen, ohne Belastung Ihres Budgets.
In der Regel nicht. Manche Anbieter unterhalten eine durchgehend besetzte Hotline, viele nicht. Mindvise ist ausdrücklich kein Notfalldienst und nicht rund um die Uhr erreichbar. In akuten Notlagen gelten der Rettungsdienst unter 112 und die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.
Alles, was belastet – die Trennung zwischen beruflich und privat ist dabei ohnehin künstlich. Häufige Anlässe sind Arbeitsbelastung und Erschöpfung, Konflikte im Team oder mit Führungskräften, Veränderungsprozesse, Trennung, Trauer, die Pflege von Angehörigen sowie Schlaf- und Konzentrationsprobleme.
Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zur Regelversorgung, wo auf einen Therapieplatz häufig Monate gewartet wird. Bei Mindvise liegt der Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
30 Minuten, in denen wir Ihre Ausgangslage durchgehen und einordnen, welches Modell zu Ihrer Größe passt – oder ob sich der Aufwand für Sie derzeit nicht lohnt.