Notfallhilfe für die Psyche: Akutplan für Teams

Lesedauer: 3 Minuten

Notfallhilfe für die Psyche: Akutplan für Teams

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Ein psychischer Notfall im Team trifft fast immer auf Unvorbereitetheit. Jemand bricht in einer Besprechung zusammen, äußert Gedanken an Suizid, oder erscheint in einem Zustand zur Arbeit, in dem klar ist, dass hier gerade nichts mehr geht. In diesem Moment entscheidet nicht Fachwissen, sondern ob es einen Plan gibt.

Dieser Text beschreibt, was im Akutfall zu tun ist und wie Sie die Vorbereitung so aufsetzen, dass sie im Ernstfall trägt.

Die drei Stufen unterscheiden

Nicht jede Zuspitzung ist ein Notfall. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie unterschiedliche Reaktionen verlangt:

  • Belastung. Jemand kommt erkennbar an Grenzen, ist aber handlungsfähig. Reaktion: Gespräch, Entlastung, Hinweis auf Beratung. Zeitrahmen: Tage.
  • Zuspitzung. Die Person ist stark beeinträchtigt, kann den Arbeitstag kaum bewältigen, wirkt verzweifelt. Reaktion: heute noch handeln, Beratung mit kurzfristigem Termin, Arbeitsentlastung sofort.
  • Notfall. Akute Selbst- oder Fremdgefährdung, schwere Desorientierung, Kontrollverlust. Reaktion: sofort, nicht allein lassen, professionelle Hilfe hinzuziehen.

Im Notfall: die Reihenfolge

  1. Bei der Person bleiben. Nicht allein lassen, auch nicht kurz. Wenn Sie Hilfe holen müssen, holen Sie jemanden dazu, statt zu gehen.
  2. Ruhig und direkt sprechen. Kurze Sätze, Namen verwenden, keine Diskussion. Reizarme Umgebung herstellen, andere aus dem Raum bitten.
  3. Direkt fragen. Bei Hinweisen auf Suizidalität: „Denken Sie daran, sich das Leben zu nehmen?“ Diese Frage bringt niemanden auf die Idee – sie ist der zuverlässigste Weg, die Lage einzuschätzen, und sie entlastet meist.
  4. Professionelle Hilfe hinzuziehen. Bei akuter Gefährdung 112. Sonst 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, rund um die Uhr und kostenfrei.
  5. Übergabe sicherstellen. Die Situation ist nicht beendet, wenn die Person das Gebäude verlässt. Klären Sie, wer sie begleitet oder abholt.

Was Sie nicht tun: die Person zu einer Entscheidung drängen, Versprechen abnehmen, allein nach Hause fahren lassen, oder die Situation im Team als Gesprächsthema behandeln.

Nach dem Akutfall

Der Teil, der regelmäßig vergessen wird. Zwei Dinge sind nötig:

Für das Team. Wer die Situation miterlebt hat, braucht eine kurze, sachliche Einordnung – ohne Details zur betroffenen Person. Ein Satz, was passiert ist, ein Satz, dass Hilfe organisiert wurde, ein Hinweis auf das Beratungsangebot für alle. Schweigen erzeugt Gerüchte und belastet mehr als die Information.

Für die Rückkehr. Klären Sie früh, wer der Ansprechpartner für die Wiedereingliederung ist, und stimmen Sie mit der betroffenen Person ab, was das Team wissen soll. Nichts ist so belastend wie eine Rückkehr in einen Raum voller Vermutungen.

Vorbereitung: was vorher geregelt sein muss

Ein Akutplan ist eine Seite, nicht ein Handbuch. Er beantwortet vier Fragen und hängt dort, wo man ihn im Ernstfall findet:

  • Wen rufe ich an? Die drei Nummern (112, 116117, Telefonseelsorge) plus die interne Ansprechperson, namentlich.
  • Wer im Haus ist geschult? Ersthelfer für psychische Gesundheit, wenn vorhanden – benannt, nicht nur als Rolle.
  • Wie erreiche ich kurzfristig Beratung? Der konkrete Weg zum externen Angebot, ohne Umweg über HR.
  • Wer informiert wen? Festgelegte Reihenfolge, damit im Moment nicht darüber diskutiert wird.

Prüfen Sie diesen Plan einmal jährlich auf aktuelle Namen und Nummern. Ein Akutplan mit der Durchwahl einer Person, die seit zwei Jahren nicht mehr im Unternehmen ist, ist schlechter als keiner.

Der schnelle Zugang zu Beratung

Zwischen „Notfall“ und „Termin in acht Wochen“ klafft die Lücke, in der die meisten Fälle liegen. Genau dafür ist ein externes Beratungsangebot gedacht: Es überbrückt die Zeit bis zur Regelversorgung und fängt die Situationen auf, die keine 112 brauchen, aber auch nicht warten können.

Entscheidend ist die Zeit bis zum Ersttermin. Bei uns ist eine Beratung innerhalb von 24 Stunden möglich, ohne Antrag und ohne Beteiligung von HR oder Führungskraft.

Wichtig zur Einordnung: Beratung ersetzt keine Psychotherapie und keine akutpsychiatrische Versorgung. Sie ist der schnell erreichbare erste Schritt, von dem aus weitervermittelt wird. Was ein solches Angebot umfasst und wo seine Grenzen liegen, erklärt unser Überblick was ein EAP genau ist.

Häufige Fragen

Darf ich als Führungskraft einen Notruf absetzen?

Ja. Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit ist das nicht nur zulässig, sondern geboten. Die Frage nach dem Datenschutz stellt sich in dieser Situation nicht.

Was, wenn die Person Hilfe ablehnt?

Bei akuter Selbstgefährdung ist die Ablehnung nicht ausschlaggebend – rufen Sie 112. In allen anderen Fällen können Sie niemanden zwingen. Bleiben Sie erreichbar, wiederholen Sie das Angebot, und dokumentieren Sie für sich, dass Sie gehandelt haben.

Brauchen wir ausgebildete Ersthelfer für psychische Gesundheit?

Verpflichtend ist es nicht. Sinnvoll wird es ab einer Größe, bei der Führungskräfte nicht mehr alle Mitarbeitenden persönlich kennen. Der Nutzen liegt weniger im Notfall selbst als in der Stufe davor.

Wie sprechen wir das Thema an, ohne Angst zu erzeugen?

Als Teil der normalen Sicherheitsunterweisung, gemeinsam mit Erster Hilfe und Brandschutz. Damit wird es zu dem, was es ist: eine Vorbereitung auf einen seltenen Fall, kein Hinweis auf ein akutes Problem.

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