Verschwiegenheit
Alle Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen unterliegen der psychologischen Verschwiegenheitspflicht gemäß dem Psychologengesetz. Alle Informationen, die im Rahmen der psychologischen Beratung an die Beraterinnen und Berater gelangen werden geheim gehalten und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.